Page 8 - Die Ausbeutung, ihre Ursachen und ihre Bekämpfung
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Er begründet die Behauptung nicht. Ihre Richtigkeit mochte ihm ohne
            weiteres einleuchten. Vielleicht stammt der Satz von einem Manne, der
            seiner  Empörung  darüber  Ausdruck  geben   wollte,  wie  sehr  der
            Kapitalismus  den   Menschen  herabwürdigt.  Als  Ausdruck   solcher
            Empörung kann man ihn auch gelten lassen. Dort aber, wo er, wie bei
            Marx, zum Träger einer schwerwiegenden Theorie herhalten muss, da ist
            es nötig, seine Richtigkeit genauer zu untersuchen.
            Was wäre die Arbeitskraft ohne den Arbeitswillen? Was nützt dem Unter-
            nehmer die Arbeitskraft, wenn der Arbeiter sie nicht gebraucht? Und was
            nützt dem Unternehmer wieder der Arbeitswille, wenn die Arbeitskraft
            fehlt? Wille und Kraft vereint liefern das Produkt – und auf das Produkt
            kommt es dem Unternehmer an. Der Unternehmer kauft also nicht die
            Arbeitskraft, sondern das Arbeitsprodukt. Bei der Anstellung des Arbeiters
            richtet sich das Angebot des Unternehmers ganz nach den Produkten, die
            er  vom   Arbeiter  erwartet.  Und   auch   der  Arbeiter  richtete   seine
            Forderungen nach seinem Arbeitsprodukt.
            Der Lohnvertrag ist demnach nichts anderes als ein Kaufvertrag über die
            Waren, die der Arbeiter herstellt und dem Unternehmer verkauft. Beim
            Stücklohn tritt dieses Verhältnis ganz klar zu Tage. Dass die Maschinen,
            die der Arbeiter benutzt, dem Unternehmer gehören, ändert an diesem
            Verhältnis   nichts.   In  dieser   Beziehung  kann  man  das  Verhältnis
            Unternehmer zum Arbeiter mit dem eines Pfandleihers vergleichen. Der
            Unternehmer leiht dem Arbeiter gegen eine Vergütung das Werkzeug
            und   den  Rohstoff.   Die  Höhe  dieser  Vergütung   setzt  der  allgemeine
            Wettbewerb der Regel nach auf den Zins des Geldes herab, das der
            Unternehmer  zur   Anschaffung  seiner   Produktionsmittel   verausgaben
            muss. Mehr kann er nicht herausschlagen, weil der Wettbewerb es ihm
            nicht gestattet. Und dafür, dass es nicht weniger wird, sorgt auch wieder
            der allgemeine Wettbewerb, da niemand Geld in einem Unternehmen
            anlegen wird, das weniger als den Zins des Anlagekapitals verspricht.
            Es verhält  sich hier  wie bei der  Verpachtung  eines Ackers  an einen
            Bauern, nur mit dem Unterschied, dass der Grundbesitzer dem Bauer die
            Sorge für den Verkauf der auf seinem Acker erzeugten Waren überlässt.
            Keinem Grundherrn wird es in den Sinn kommen zu sagen, dass er die
            Arbeitskraft des Bauern gekauft habe.



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