Freiheits-FAQ
Der „Urzins“ ist ein Zinsanteil, der in einer Wirtschaft mit Geldgebrauch allen Zinsforderungen zugrunde liegt. Neben dem Urzins sind „Inflationsausgleich“, „Risikoanteil“, „Vermittlerentgelt“ und der eigentliche „Darlehenszins“ (auch „Liquiditätsverzichtsprämie“ genannt), Bestandteile von Zinsforderungen. Silvio Gesell führte den Urzins auf die höhere Begehrtheit des Zahlungsmittels „Geld“ zurück, das seinem gegenwärtigen Inhaber auf einem Markt von Angebot und Nachfrage Wahlfreiheit und Überlegenheit verschafft zu Lasten derer, die Waren oder ihre Arbeitskraft anzubieten haben.
Johann Silvio Gesell (* 17. März 1862 in Sankt Vith; † 11. März 1930 in der Obstbau-Genossenschaft Eden bei Oranienburg) war ein deutsch-argentinischer Kaufmann, Finanztheoretiker, Sozialreformer und der Begründer der „Freiwirtschaftslehre“. In der Münchner Räterepublik 1919 war er auf Vorschlag von Erich Mühsam und Gustav Landauer als Finanzminister tätig. Im Jahr 1916 erschien sein Hauptwerk „Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld“.
Während der Weltwirtschaftskrise des 20. Jahrhunderts wurden an verschiedenen Orten in Deutschland und Österreich Experimente mit „Freigeld“ durchgeführt, so z.B. in Erfurt und Schwanenkirchen, wo die „Wära“, ein umlaufgesichertes Tauschmittel, ihren Siegeszug startete: 1931 gehörten der „Wära-Tauschgemeinschaft“ bereits über 1000 Unternehmen aus allen Gebieten des Deutschen Reiches an! Im österreichischen Wörgl gab Bürgermeister Michael Unterguggenberger – inspiriert durch Silvio Gesell – umlaufgesicherte „Arbeitsbestätigungsscheine“ aus. Auch dieses Experiment hatte großen Erfolg und wurde als das „Wunder von Wörgl“ gefeiert. Alle diese Freigeldexperimente wurden jedoch von den jeweils Machthabenden verboten.