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Zur Umlaufsicherung des Giralgeldes

von tomtok

Mai 19, 2020

Banken, Geldmenge, Giralgeld, Girokonto, Überweisung, Umlaufsicherung, Währungsamt

Ein beliebter Einwand, der seit Jahrzehnten immer wieder gegen das freiwirtschaftliche Konzept vorgebracht wird, besteht in der Behauptung, dass wir „die Bedeutung des Giralgeldes in der heutigen Zeit“ wohl nicht so recht begriffen hätten: „Heute wird doch nur noch ein kleiner Teil des volkswirtschaftlichen Umsatzes bar bezahlt, der weitaus größere Teil wird per elektronischer Überweisung getätigt.“ 

Das sture Festhalten der Freiwirte an ihrer Überzeugung, dass trotzdem lediglich das Bargeld mit einer Umlaufgebühr versehen werden müsse, veranlasste viele Menschen, die Freiwirte als „dogmatische Sektierer“ abzutun. „Die wollen nicht erkennen, dass sich die Welt seit Silvio Gesell weitergedreht hat“, war mehr als einmal zu hören. Dabei handelt es sich in Wirklichkeit lediglich um fehlerhafte Kommunikation!



Denn wenn ein Freiwirt meint, dass eine „Umlaufsicherung auf Giralgeld“ von der Freiwirtschaft nicht gefordert wird – ja, dass eine solche Forderung sogar überflüssig und unsinnig sei –, dann meint er damit NICHT, dass es in der Freiwirtschaft KEINE Umlaufgebühr auf Giralgelder geben wird! Wenn wir diese doppelte Verneinung auflösen, lautet der Satz also, dass es in der Freiwirtschaft eine Umlaufgebühr auf Giralgelder geben wird! Das heißt aber nicht, dass die „Umlaufsicherung von Giralgeld“ Bestandteil der freiwirtschaftlichen Forderungen ist. Alles klar?

Wie ist dieser scheinbare Widerspruch zu erklären? Ganz einfach: Die Umlaufgebühr auf Bargeld wird durch die „Noten emittierende Institution“ (Währungsamt, oder wie auch immer sie heißen mag) eingezogen. Diese Institution soll unter der Kontrolle des Volkes stehen, weshalb sie „dem Staat“ zugerechnet werden muss. Die Einnahmen der Institution fließen demzufolge an den Staat, womit nach unserer Definition „wir alle“, also „die Bevölkerung unseres Wirtschaftsraumes“, gemeint sind. Sofern die Institution die Einnahmen nicht im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt (also z.B., um einer inflationären Tendenz entgegenzuwirken), wird sie etwaige Überschüsse daher an die Allgemeinheit zurückverteilen. Und genau dies ist der Unterschied zur „Umlaufgebühr auf Giralgelder“!

Um das Folgende zu verstehen, ist es wichtig, sich vor Augen zu führen, dass die Geldemission in der Freiwirtschaft anders organisiert ist, als in unserem gegenwärtigen Schuldgeldsystem. Laut Wikipedia wird „Geld durch die Zusammenarbeit von Zentralbanken, Geschäftsbanken und Nichtbanken geschaffen“. Dabei wird „die Geldmenge durch Vergabe von Krediten bzw. Ankauf von Aktiva durch Banken vermehrt und durch Rückzahlung von Krediten bzw. Verkauf von Aktiva von Banken vermindert.“ In diesem „gegenwärtig real existierenden Geldsystem“ ist Bargeld immer Schuldgeld und für die Geschäftsbanken mit Kosten (Zinsen) behaftet. Aus diesem Grund geben die Geschäftsbanken überschüssiges Bargeld stets so rasch wie möglich an die Zentralbank zurück. Genau dieser Vorgang ist in der Freiwirtschaft nicht möglich!

In der Freiwirtschaft emittiert die „Noten ausgebende Institution“ immer dann Bargeld, wenn welches im Kreislauf fehlt und zieht es über die Umlaufgebühr ein, wenn zuviel im Kreislauf vorhanden sein sollte. Dazwischen gilt das „Schwarzer-Peter-Prinzip“: Wer den Geldschein hat, wenn der Verlust eintritt, hat den Verlust! (Wobei hier nochmal klargestellt sei, dass dieser „Verlust“ nur 5 bis max. 8 Prozent pro Jahr beträgt und durch den „Gewinn“, den auch derjenige hat, welchen dieser Verlust trifft, mehr als kompensiert wird: eine stabil funktionierende Wirtschaft ohne Armut und Arbeitslosigkeit!)

Wie auch immer: Wenn sich das Bargeld zu dem Zeitpunkt, an dem die Umlaufgebühr „fällig“ wird, im Tresor einer Bank befindet… dann hat die Bank diesen Verlust zu tragen! Da die Banken private Unternehmungen sind (sofern sie nicht im Zuge kapitalistischer Krisen verstaatlicht werden), ist der durch die Umlaufgebühr entstehende Verlust ein „privater Verlust“. Diesem Verlust werden die Banken dadurch zu entgehen trachten, dass sie die anfallenden Umlaufgebühren auf ihre Kunden abwälzen. Logisch, oder? Da ein Teil der von den Sparern hinterlegten Gelder aber schon wieder als Kredit ausgereicht wurde, ist es wahrscheinlich, dass die „Umlaufgebühr auf Girokonten“ (und andere kurzfristige Geldanlagen) nicht ganz so hoch sein wird wie die auf Bargeld.

Also z.B. nur 4 statt 6 Prozent. Die genaue Höhe dieser Umlaufgebühr wird „der Markt“ festlegen, da die Höhe dieser Umlaufgebühr dem Wettbewerb unterliegt (im Gegensatz zur „offiziellen Umlaufgebühr“ auf Bargeld). Das heißt, dass die Banken mit der Höhe (bzw. „Niedrigkeit“) ihrer Giro-Gebühr werben werden: „Eröffnen Sie Ihr Konto bei uns! Wir erheben nur 2,5 Prozent Giro-Gebühr“. Aber egal ob 2,5 oder 5,5 Prozent: Die Einnahme fließt in die private Kasse der Bank – und nicht an die Allgemeinheit.

Weshalb echte Freiwirte auch weiterhin steif und fest behaupten werden: „Nein, die Umlaufsicherung auf Giralgelder ist keine freiwirtschaftliche Forderung!“ Nichts desto trotz wird es sie geben. Dem Markt sei Dank!

(Wiedervorlage eines Textes vom 6. Juli 2009)



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