Kernaussagen zum Boden

 Ohne Luft - erstickst Du

Ohne Wasser - verdurstest Du

Ohne Boden - bezahlst Du


Du bezahlst

- es sei denn, Du bist zufällig Bodeneigentümer - für jeden Quadratmeter, den Du an Boden beanspruchst. Du bezahlst, wenn Du stehst, gehst, sitzt oder liegst. Du bezahlst Dein ganzes Leben lang, als Kind und als Erwachsener, bis ins hohe Alter.

Du bezahlst

mit jedem Preis, den Du für Waren ausgibst, auch für den Boden. Denn der Boden ist die Grundlage für alle Produktionsstätten, Strassen und Fahrwege. Ebenso dient er als Erzeuger von land- und forstwirtschaftlichen Produkten.

Du bezahlst

für das Recht, den Boden zu nutzen, zu bebauen oder zu überbauen und auf ihm zu wohnen. Der Boden ist einmalig, einzigartig und er lässt sich nicht vermehren. Das bedeutet, dass sich das Angebot nicht vergrössern lässt. Boden ist von Natur aus ein Monopolgut.

An wen bezahlst Du?

Du bezahlst an die Eigentümer des Bodens. Dies sind sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, Versicherungen, Banken und Unternehmen. Mit Boden wird spekuliert.

Wie viel bezahlst Du?

Du bezahlst einen, zehn, hundert, tausend, zehn- oder hunderttausend Franken oder noch mehr pro Quadratmeter, als Käufer oder - indirekt - als Mieter. Dies ist abhängig von Zone und Lage, wobei Landschaft, Wirtschaftszentren, Verkehrsverbindungen und Infrastruktur eine grosse Rolle spielen. In der kapitalistischen Marktwirtschaft bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Steigende Bevölkerungszahlen und wachsende Ansprüche an den Komfort treiben die Bodenpreise höher und höher.

Was erhalten die Grundeigentümer?

In Pacht, Miete, Baurechts- oder Nutzungszins ist die Verzinsung der Bodenpreise als Grundrente erkennbar. Die Grundrente ist eine "ewige" Rente. Sie fliesst stetig und unaufhörlich in die Taschen der Grundeigentümer. Dazu kommen die Mehrwerte. Diese entstehen etwa durch Einzonung in die Bauzone, Umzonung mit höherer Nutzungsmöglichkeit, durch Verbesserung der Infrastruktur, bessere Erschliessung durch Strassen, durch Anschluss an den öffentlichen Verkehr oder durch nahe gelegene Schulen und Universitäten.

Der Boden ist - wie Wasser und Luft - eine natürliche Lebensgrundlage des Menschen.

1.  Wenn ein Menschenrecht auf Leben besteht, sollte es auch ein Recht auf Miteigentum an Boden geben. Der Mensch hat den Boden nicht geschaffen.

2.  Grundrente und Mehrwerte werden durch die Leistungen der Öffentlichkeit erwirtschaftet. Sie gehören daher auch in die Kassen der Öffentlichkeit.

 3.  Boden kann nicht gleichmässig an die Menschen verteilt werden, wohl aber die Grundrente und die Mehrwerte. Daher sind Boden und Überbau rechtlich voneinander zu trennen


Mehr erfahren