Bodenreform (ausführlich)
Bei der Bodenreform geht es darum, dass Privatgrundbesitz in den Besitz der Gemeinschaft (Allmende) übergeht. Ganz wichtig dabei: die Bewirtschaftung bleibt privatwirtschaftlich.
Ist Boden im Allgemeinbesitz (und Boden schließt hier auch alle Natur-Ressourcen ein), dann fließen die Grundrenten nicht mehr in private Taschen. Damit geht die Bodenreform das zweite „Raubtier“ an, das sich „leistungslose Einkommen“ aneignet. Dem ersten Raubtier – dem Zins – werden durch die Umlaufsicherung des Bargeldes und der dadurch überhaupt erst möglichen aktiven Geldmengensteuerung, die Zähnchen gezogen. Das zweite Raubtier – die Grundrente – muss aber auch vollständig erlegt werden, sonst erreichen wir das Ziel nicht: die Verwirklichung des "Rechtes auf den vollen Arbeitsertrag".
Einschub:
Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag
Aus der Tatsache, dass nur der Mensch arbeitet und produziert, leitet die Freiwirtschaft ab, dass der Arbeitsertrag ungekürzt den Arbeitenden zufließen muss. Dies ist für die Freiwirtschaft wirtschaftliche Gerechtigkeit, das erste ökonomische Grundrecht. Wir nennen dies das "Recht auf den vollen Arbeitsertrag", worunter man den nicht durch Zins und Bodenrente verkürzten Arbeitsertrag versteht.
Wie sieht es nun aus mit dem vollen Arbeitsertrag? Zunächst ein kleiner Ausflug in die Begriffsklärung:
Wir unterscheiden Arbeitserzeugnis, Arbeitserlös und Arbeitsertrag.
Das Arbeitserzeugnis ist das, was Menschen in der Wirtschaft erzeugen oder leisten. Man könnte auch Produkt oder Leistung sagen.
Der Arbeitserlös ist das, was sie beim Verkauf für ihr Arbeitserzeugnis (an Geld) bekommen. Im Kapitalismus kommt zum Erlös auch noch der so genannte „geldwerte Vorteil“. Eine Betriebswohnung oder ein Betriebskindergartenplatz können bei einem abhängig Beschäftigten vom Arbeitslohn abgezogen werden, zählen aber zum Erlös. Dieses Geld hätte sowieso ausgegeben werden müssen. Für alle, die auf eigene Rechnung arbeiten, ist der Erlös gleich dem Preis für die hergestellten Produkte oder gelieferten Leistungen.
Der Arbeitsertrag ist die Menge an Waren oder Leistungen, die man für den Arbeitserlös auf dem Markt einkaufen kann.
Für diejenigen, die gegen oder für Entlohnung arbeiten, sind Arbeitsprodukt und Arbeitserlös im Endergebnis dasselbe. In Wirklichkeit wird nur nicht so häufig und regelmäßig der Preis für die Arbeit (Lohn) verhandelt, wie es bei den Selbstständigen und Unternehmern der Fall ist. Hier werden die Preise für die Erzeugnisse häufiger an das Verhältnis von Angebot und Nachfrage angepasst.
Im zinsbasierten Kapitalismus wird den Arbeitenden ein erheblicher Teil ihres Arbeitsertrages - etwa ein Drittel bis die Hälfte (je nach Spezialisierung auch die Hälfte bis zwei Drittel, je unspezialisierter desto mehr) / (ist ziemlich unabhängig von der Zinshöhe für den einzelnen und hängt mehr damit zusammen, dass der Beschiss eben erst "im dritten Akt" geschieht und alle Zinsen in die Preise wandern) - vorenthalten.
Wäre der Zins so gut wie Null (ein Prozent wäre "so gut wie Null") dann wären die Zutaten für den Kuchen die gleichen, nur würde in den Kosten nicht auch ein Drittel bis die Hälfte an Zinslasten stecken. Der Kuchen wäre, oh Wunder, nicht billiger, aber die Kosten würden sich enorm verringern.
So bliebe den Produzenten - die wir ja so gut wie alle sind -, bei gleichem Erlös mehr an Ertrag!
Dieser Vorgang ist eine fantastische aber vielschichtige Angelegenheit.
Die Bodenreform ist auf jeden Fall eine klare Absage an Einkommen, für das die Bodenbesitzer nichts getan haben.
Sinkt der Zins in Folge der Geldreform, so haben wie oben beschrieben, die Menschen wieder mehr Geld zum kaufen. Aus diesem Mehr ergibt sich sofort ein erhöhter Raum- und damit Bodenbedarf bei der städtischen Bevölkerung. Breitere Strassen, mehr Grün zwischen den Häusern, größere, hellere, luftigere Wohnungen mit mehr Komfort (Fahrstuhl auch bis in die 4. Etage), etc.
Es ergeben sich auch neue Möglichkeiten der Bewirtschaftung für den ländlichen Boden, die ihrerseits auf den Bodenbedarf auf dem Lande drücken. Ansonsten brauchen „bessere“, „feinere“ Lebensmittel auch mehr Boden als die gemeine Rübe oder Kartoffel.
Auf dem Lande könnten sich bessere Bedingungen dafür, den Boden zu bearbeiten und dafür, die Kosten für die Logistik zu reduzieren, mit dem steigenden Bedarf an Bodenfläche und der damit steigenden Grundrente ausgleichen.
Die Grundrenten würden im schlimmsten Fall nicht so stark steigen.
Für die städtische Grundrente wird sich sofort eine Verteuerung des Grundes einstellen, da nun mit dem Mehr an Geld durch die Geldreform auch größere Wohnungen in luftigerer Umgebung erworben werden wollen und, sobald sich die Nachfrage dazu zeigt, auch geschaffen werden.
Die stadtnahen Siedlungen werden sich verteuern und würden bei fehlender Bodenreform den Vorteil für die Produzenten, der sich aus der Geldreform ergibt, den Bodenbesitzern wieder zuführen. Damit bliebe für die Vorortbewohner nicht wirklich was übrig.
Die erhöhte Nachfrage nach vorstädtischem Baugrund, würden sich die Bodenbesitzer in dieser Lage teilen. Spekulation allerorten.
Für die ländlichen Grundbesitzer sieht es anders aus als in der und um die Stadt.
Für die Bodenschatzmeister wiederum anders als in Stadt und Land.
Mit all der Grundrentensteigerung, die sich aus dem Mehr an Kapital unter rotierenden Geldbedingungen ergeben, haben die Grundbesitzer nichts zu tun!
Diese Entwicklungen hin zu mehr Bedarf an Flächen würden weiterhin leistungslose Einkommen hervorrufen und den Boden zum einzigen Träger dieses Einkommen werden lassen. Damit würde Boden theoretisch unbezahlbar, weil unverkäuflich. Niemand würde bei fortschreitender Geldreform noch einen einzigen Quadratmeter Land zum Verkauf anbieten.
Auch dann nicht, wenn über den Weg der Steuer, der Landbesitzer zur Kasse gebeten werden soll. Werden die Steuern zu hoch angesetzt, etwa in Höhe der Grundrente, so käme dieses Vorgehen einer Enteignung gleich. Damit würden die Landbesitzer, die eine Hypothek auf ihr Land haben eintragen lassen, damit sie die Schulden bezahlen können im einen oder anderen Fall ihr Land an die Bank oder die Gläubiger verlieren und das Land würde den Besitzer wechseln, für den der Boden dann bezahlt ist, also keine Hypothek notwendig ist, und der warten kann, bis jemand zu ihm kommt, um es zu pachten. Irgendwann wird jemand kommen.
Außerdem würde die Verwendung der Steuer für die Verbesserung der Infrastruktur, die Erträge auf diesen Flächen steigern helfen, indem die Hindernisse zwischen den Bodenerträgen und den Arbeitserträgnissen abgebaut werden. Damit würde der Abzug auf der einen Seite (Bodensteuer) ein Mehr auf der anderen Seite (Erträge wegen geringerer Kosten für den Handel) bedeuten.
Werden die eingezogenen Steuern an die Allgemeinheit abgeführt, so werden diese wegen des daraus wahrscheinlich resultierenden höheren Bedarfes an Boden wiederum die Renten steigen lassen. Schon allein wegen des sich einstellenden Bevölkerungswachstums hin zum sinnvollen Umfang an Reproduktion.
Dies ergibt eine Schraube ohne Ende.
Der Bedarf an Boden steigt, damit auch die Rente, damit auch die Steuer und damit auch der Gewinn für die Allgemeinheit, damit auch wieder der Bedarf an Boden.
Oder:
Die Steuer drückt ebenfalls auf den Lohn. Das was der Bodenbesitzer an Steuern abführen muss, kann und wird er nicht als Lohn zahlen. Grundrente und Lohn sowie der Kapitalzins bilden ein komplexes Geflecht, dass Silvio Gesell am besten in seinem Standardwerk „Die natürliche Wirtschaftsordnung“ beschrieben hat.
Gelänge es, das Recht auf den vollen Arbeitsertrag zu verwirklichen – d.h. alle erhielten ihren vollen, nicht um Zins und Rendite geschmälerten Lohn (einschließlich der Unternehmer!) dann wären wir so weit wie noch nie darin gekommen, die soziale Frage zu lösen. Das zwanghafte Auseinanderdriften von Arm und Reich, Ausbeutung und Unterdrückung hätten ein Ende.
Einschub Ende
Wie kommt nun Boden, der im Privatbesitz ist, in den Besitz der Allgemeinheit? Das ist die Frage und da beginnt das große Kneifen. Man will nicht gar so krass mit den Bodeneigentümern umgehen und schließlich gibt es unzählige Nachbarn, die nicht ausgedehnte Ländereien besitzen sondern einfach nur 2 Ar Obstwiese und sich bei aller Liebe nicht vorstellen können, dass die Äpfel von gepachtetem Grund ebenso gut schmecken.
Und mit „Enteignung“ haben die Menschen so ihre Erfahrungen gemacht… Also erfindet man irgendwelche „Besteuerungen“ und „Bodenrentenabschöpfungskonzepte“, die bei genauer volkswirtschaftlicher Betrachtung allesamt nichts taugen und wieder zu leistungsloser Bereicherung für Priveligierte führen. Lange finanzielle Umwege übers Staatssäckel, mit ähnlichem Ergebnis wie heute.
Daher geht kein Weg an der ENTEIGNUNG DURCH RÜCKKAUF vorbei! Das irgendwann von einem Vorfahren geraubte oder mit Gewalt in Besitz genommene Stück wird nicht zurückgeraubt, weil die heutigen Besitzer es mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst auch käuflich erworben haben. Sie sollen den Rückkaufpreis erhalten (die Berechnung des Rückkaufspreises an anderer Stelle).
Mit der Bodenreform sollen nicht die heutigen Besitzer von ihrem Betrieb oder ihrem Wirkungskreis vertrieben werden, sie sollen lediglich auf die gleiche wirtschaftliche Rangstufe wie alle arbeitenden Menschen gestellt werden.
Nehmen wir an, dieses Thema ist geklärt. Kommen wir zum nächsten „heißen Eisen“ der Bodenreform. Wenn also die Bodenrente nicht mehr in die privaten Taschen von Bodenbesitzern fließen, sondern der Allgemeinheit zugute kommen soll, stellt sich die Frage, wie das zu bewerkstelligen ist?
Auszahlung der Bodenrente an die Mütter
Die NWO ist hier klar: Auszahlung der Bodenrente an ALLE über die Mütter. Bei den „Müttern“ geht dann das Geschrei los: Wieso sollen die Mütter so bevorzugt werden? Das ist ja eine "Zuchtprämie", dann machen ja alle Kinder bis zum Abwinken, Väter leisten doch auch ihren Teil bei der Erziehung, usw. usf. Man hört allerlei haltloses und auch gemeines Zeug.
Warum soll die Bodenrente grundsätzlich an die Mütter als sorgeberechtigte Person ausbezahlt werden? Weil damit die Bodenrente allen Menschen zugute kommt, denn jeder ist ja mal zwischen 1 Sekunde und 18 Jahre alt. Die Bevölkerungsdichte ist es, welche die Nachfrage nach Boden erzeugt. Also gilt: keine Leute, kein Bodenpreis! Die Bevölkerungsdichte wird nach "altbekannter Methode" erzeugt. Den Löwenanteil an Arbeit leistet dabei im Normalfall die Mutter. Vom Normalfall abweichende Fälle sind selbstverständlich im Sinne des Rechts zu lösen, darüber soll kein Zweifel bestehen, das sind Selbstverständlichkeiten.
Wenn sich eine Frau nun für Kinder entscheidet, dann entscheidet sie sich unweigerlich dafür, dass sie – zumindest für einige Zeit – nicht an ihrer Ausbildung oder ihrer Karriere basteln kann. Oder aber sie geht den Höllenweg durch die doppelte und dreifache Belastung, den viele Frauen heute gehen MÜSSEN. Also tritt heutzutage der „wahrscheinliche Fall“ ein, dass die Entscheidung GEGEN Kinder für eine Frau die „objektiv“ klügere ist! Mit dem bekannten Ergebnis, dass die Boulevard-Presse titelt: „Deutsche sterben aus!“
Wenn sich eine Frau also nicht für Kinder entscheidet, ist alles okay. Dann hast sie „nur noch“ die faktische Benachteiligung durch unterschiedliche Entlohnung bei gleicher Arbeit hinzunehmen zu akzeptieren. Wenn die Bodenrente nun jedoch an die Mutter als sorgeberechtigte Person ausbezahlt wird, dann wird damit der FAKTISCHE Nachteil ausgeglichen, den sie hat, wenn sie dabei hilft, die Menschheit mit zu erhalten.
Warum nicht an die Sorgeberechtigten – also die Eltern – auszahlen?
Weil damit die faktische Abhängigkeit der Frau vom Mann erhalten bleibt! Im Zweifelsfall landet das Geld wieder auf dem Konto des „Ernährers“. Doch die Bodenreform beinhaltet genau die Möglichkeit, dass Frauen, die sich für Kinder entscheiden, wirtschaftlich den Männern und jenen Frauen, die keine Kinder bekommen möchten, gleichgestellt werden.
Die Nachteile wirken sich mit voller Wucht immer erst im Alter aus, vorher ist frau zu beschäftigt, um mitzubekommen, wie sie in die Armut hineinschliddert. Wenn sie mit der Familienphase erstmal durch ist und dann auf ihren Rentenzettel guckt, dann trifft sie mit Sicherheit der Schlag! Dann aber ist sie leider auch schon wieder zu alt, um sich einen reichen Kerl anzulachen, nicht mehr qualifiziert für den Beruf und überhaupt zu müde, um noch mal die ganz neue Karriere zu starten. Im Kapitalismus sieht es in den meisten Fällen so aus.
Die wirtschaftliche Befreiung für die Frau bringt auch den Männern eine gehörige Entlastung: Mann ist nicht mehr verpflichtet, den Ernährer für die Frau zu spielen, und das auch noch dann, wenn sich das Paar getrennt hat und er schon wieder happy mit seiner wahren Liebe ist. Frauen können selbst für sich sorgen und mit der Bodenreform eben auch die Frauen, die Mutter sind. Angesichts der vergreisenden Gesellschaft vielleicht eine nicht zu vernachlässigende Arbeit, die eben nicht nur dem Schein nach mit Ehrenmedaillen und leuchtenden Kinderaugen anerkannt werden sollte, sondern besser mit "real existierenden Geldscheinen".
Sollte eine Frau, die Mutter werden will, die Annehmlichkeiten des Berufslebens nicht aufgeben wollen, dann kann sie mit den Einkünften aus der Bodenrente die Kinderbetreuung bequem finanzieren und für das Einkommen einer anderen Person sorgen. Und sollte der Vater diese Aufgabe übernehmen wollen, dann sollte sie ihm das Geld geben. Selbstverständlich.